Ein Flugmodell ist ein Luftfahrzeug, schwerer als Luft, von begrenzten Abmessungen, mit oder ohne Motor, nicht fähig einen Menschen zu tragen. Falls an anderer Stelle nicht angegeben, müssen die Flugmodelle folgenden allgemeinen Merkmalen entsprechen:
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Denke immer daran, dass Du mit deinem Flugzeug erhebliche Sachschäden und schlimme Personenschäden verursachen kannst. Mit dem Propeller kannst Du Dich und Andere ernsthaft verletzen. Akkus können brennen und explodieren. Die Spitze eines Flugzeugs kann Menschen und Tieren erheblichen Schaden zufügen oder sogar tödlich verletzen, wenn sie z.B. jemandem mit Wucht gegen den Kopf / die Schläfe fliegt. Steuere deinen Flieger also vorher lieber in den Boden, ein Gebüsch oder einen Baum als auf Menschen oder Tiere. Alles ist besser als jemanden zu verletzen.
Im Bereich Modellflug benötigt jedes Flugmodell eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle. Dies ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben – und auch darin begründet, dass Flugmodelle
Luftfahrzeuge im Sinne der Luftrechtlichen Bestimmungen sind.
Es muss also für jedes Flugmodell – unabhängig von Gewicht und Antrieb – ein solcher Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Das gilt hier sowohl für „den kleinen Uhu“ als auch für
ferngesteuerte Leichtflugmodelle mit einem Gewicht von wenigen 100g oder sogar noch weniger.
Die genaue Grenze zwischen versicherungspflichtigem Flugmodell und Spielzeug, hat der Gesetzgeber aber nicht aufgezeichnet. Gleichwohl wird man davon ausgehen können, dass eine
„Plastiknachbildung“ eines Flugzeugs, das mit einer „Gummiflitsche“ durch die Luft geschossen wird kein Flugmodell in diesem Sinne ist, sondern ein Spielzeug, das nicht der Versicherungspflicht
unterliegt.