Allegemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen für Flugmodelle

Ein Flugmodell ist ein Luftfahrzeug, schwerer als Luft, von begrenzten Abmessungen, mit oder ohne Motor, nicht fähig einen Menschen zu tragen. Falls an anderer Stelle nicht angegeben, müssen die Flugmodelle folgenden allgemeinen Merkmalen entsprechen:

Höchstes Fluggewicht mit Kraftstoff 20 kg
Höchster Flächeninhalt 500 dm²
Höchste Flächenbelastung 250 g/dm²
Höchster Hubraum des Kolbenmotors
bzw. der Kolbenmotoren
250 cm³
Stromquelle für Elektromotoren
ohne Belastung max
42 Volt
Geräuschbeschränkung auf maximal 96 db(A)

 

Sicher in der Luft

  • Fliege immer nur da, wo Du niemanden (auch Tiere) störst oder gefährdest.
  • Bleib weit weg von Hochspannungsleitungen.
  • Getreidefelder im Sommer haben einen guten und zwei schlechte Effekte. Zum einen fangen Sie wackelige Landungen gut ab. Andererseits kann man sein Modell in hohen Feldern sehr, sehr lange suchen. Außerdem zertrampelt man dabei die Ernte und so das Einkommen des Bauern.
  • Immer gegen den Wind starten und landen.
  • Man schaltet grundsätzlich immer erst den Sender ein (Gas dabei auf Null bzw. Minimum) und dann den Empfänger ein. Der Flugakku wird als Letztes angeschlossen.
  • Erstflüge immer unter optimalen Bedingungen durchführen – d.h. bei Windstille und in Begleitung eines erfahrenen Piloten.

Dein Flieger ist eine Waffe

Denke immer daran, dass Du mit deinem Flugzeug erhebliche Sachschäden und schlimme Personenschäden verursachen kannst. Mit dem Propeller kannst Du Dich und Andere ernsthaft verletzen. Akkus können brennen und explodieren. Die Spitze eines Flugzeugs kann Menschen und Tieren erheblichen Schaden zufügen oder sogar tödlich verletzen, wenn sie z.B. jemandem mit Wucht gegen den Kopf / die Schläfe fliegt. Steuere deinen Flieger also vorher lieber in den Boden, ein Gebüsch oder einen Baum als auf Menschen oder Tiere. Alles ist besser als jemanden zu verletzen.

Modellflughaftpflicht

Im Bereich Modellflug benötigt jedes Flugmodell eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle. Dies ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben – und auch darin begründet, dass Flugmodelle Luftfahrzeuge im Sinne der Luftrechtlichen Bestimmungen sind.
Es muss also für jedes Flugmodell – unabhängig von Gewicht und Antrieb – ein solcher Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Das gilt hier sowohl für „den kleinen Uhu“ als auch für ferngesteuerte Leichtflugmodelle mit einem Gewicht von wenigen 100g oder sogar noch weniger.
Die genaue Grenze zwischen versicherungspflichtigem Flugmodell und Spielzeug, hat der Gesetzgeber aber nicht aufgezeichnet. Gleichwohl wird man davon ausgehen können, dass eine „Plastiknachbildung“ eines Flugzeugs, das mit einer „Gummiflitsche“ durch die Luft geschossen wird kein Flugmodell in diesem Sinne ist, sondern ein Spielzeug, das nicht der Versicherungspflicht unterliegt.